Wissenswertes

Novelle der Tieräztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV)

Die Neufassung der Tieräztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) ist am 1.3.2018 in Kraft getreten und bringt für uns, aber auch für Sie als Kunden, entscheidende Änderungen.
Wie Sie wissen breiten sich die Resistenzen gegen Antibiotika immer weiter aus. Das heißt, daß bei immer mehr bakteriellen Infekten unsere herkömmlichen Antibiotika nicht mehr ausreichend wirken. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken, haben unsere Politiker beschlossen, dass einige Antibiotika in der Tiermedizin möglichst nicht mehr verwendet werden sollen, um sie dem Menschen vorzubehalten. Diese Entscheidung stellt uns natürlich vor viele Probleme, denn auch wir kämpfen mit den Resistenzen. In Zukunft werden wir bestimmte Antibiotika nur noch einsetzen dürfen, wenn wir zuvor eine Anzüchtung der Bakterien (z.B. aus der Wunde Ihres Tieres) durchgeführt haben und nachweisen konnten, dass wir umbedingt genau dieses Antibiotikum einsetzen müssen, um Ihr Tier zu retten. Diese Tests sind für Sie leider mit erheblichen Mehrkosten verbunden und da wir am Anfang einer Erkrankung oft noch gar nicht absehen können, ob wir es mit unkomplizierten Keimen zu tun haben, die auf ein Standardantibiotikum reagieren, oder aber mit einem Keim der bereits gegen viele Antibiotika resistent ist, werden wir diese kostspieligen Laboruntersuchungen auch in vielen Fällen unnötig anfertigen und die Infektion wird bereits abgeklungen sein, bis die Laboruntersuchung bei uns eintrifft.